Entscheidungsfreiheit der Gemeinden über Baukostenabgabe bleibt erhalten
Landtagsabgeordnete Maria Hochgruber Kuenzer spricht sich für die Entscheidungsfreiheit der Gemeinden über die Einführung, beziehungsweise die Höhe der Baukostenabgabe aus. Gleichzeitig betont sie die Wichtigkeit der Beibehaltung der Befreiung dieser Abgabe für landwirtschaftliche Stallungen und Futterhäuser.
Bearbeitete Landschaft bedeutet für Einheimische und Touristen Lebensqualität. Zudem ist sie für die Gemeinde ein sichtbares Zeichen ihrer Attraktivität als Betriebsstandort. Von beidem profitieren Gemeinden und Bevölkerung. Damit das auch in Zukunft so bleiben kann, bedarf es einiger Überlegungen.
Damit die Landwirtschaft nach den vorgeschrieben Richtlinien produzieren kann, sind immer wieder Investitionen erforderlich. In den letzten Jahren sind die Kosten für diese ständig gestiegen. Wer ein Futterhaus oder einen Stall baut oder saniert, muss mit Ausgaben rechnen die nie mit dem Ertrag der Landwirtschaft abzudecken sind. Das bedeutet finanzielle Rückzahlungsforderungen über Jahrzehnte. Darunter leiden wiederum die Möglichkeiten und Bedürfnisse der bäuerlichen Familie.
Durch die Befreiung der Baukostenabgabe für landwirtschaftliche Stallungen und Futterhäuser leisten die Gemeinden einen großen Beitrag zur Entlastung vieler Familien. Gleichzeitig entstehen dadurch neue Anreize und Möglichkeiten für Investitionen.
Laut geltendem Gesetz dürfen die Gemeinden maximal drei Prozent an Baukostenabgabe verlangen, können diese aber auch streichen.
„Die Gemeinden können die Baukostenabgabe als Steuerungsinstrument benutzen.
Soll beispielsweise in einer Ortschaft die Ansiedelung von Handwerk, Gewerbe oder Handel gefördert werden, kann die Streichung der Baukostenabgabe ein Anreiz für Investoren sein. Will man aber den Ausverkauf der Heimat durch unbegrenzten Wohnungsbau hindern können für die Zweitwohnung 15% an Abgaben verlangt werden", erklärt die Abgeordnete.
Glücklicherweise bleibt auch die Erstwohnung für alle Einwohner bis zu 495 Kubikmeter von der Baukostenabgabe befreit.


