Freie Vertrauensarztwahl bald landesweit?
Entscheidung am 17. Jänner 2011
Warum sollte die Bürgerin/der Bürger nicht auch die Möglichkeit haben, den Vertrauensarzt landesweit zu wählen, den er, aus welchen Gründen auch immer, wünscht, ohne dabei innerhalb der bisherigen Grenzen des eigenen Gesundheitsbezirkes und des darin liegenden Einzugsgebietes verbleiben zu müssen?
In einer Anfrage verweist die Landtagsabgeordnete Maria Hochgruber Kuenzer darauf, dass es bereits jetzt jedem Anspruchsberechtigten offen steht, sämtliche Leistungsangebote aller öffentlichen Landeskrankenhäuser zu nutzen.
Doch ist derzeit die persönliche Wahl des Vertrauensarztes außerhalb des Gesundheitsbezirkes nicht möglich. „Es kommt immer wieder vor", erklärt die Abgeordnete Maria Hochgruber Kuenzer, „dass besonders in den Grenzgebieten zwischen den Bezirken solche Überschneidungen von Bürgern angestrebt werden.
Zum Beispiel: der Patient von Terenten (Sanitätsbezirk Ost) möchte gerne den Vertrauensarzt der Nachbargemeinde Vintl, (Sanitätsbezirk Nord ) wählen, da aber Vintl nicht zum Gesundheitsbezirk gehört, in welchem der Patient die Ansässigkeit hat, kann ihn der Patient nicht wählen.
"Das sollte sich nach Auffassung der Fragestellerin ändern, im Interesse der Bürger und auch im Sinne der landesweiten Wahlfreiheit," meint die Abgeordnete Maria Hochgruber Kuenzer. Im Rahmen der klinischen Reform könnte nach ihrer Auffassung eine solche Regelung durchaus getroffen werden, ohne das Gesundheitssystem zusätzlich zu belasten, denn die „Kosten für die Distanz" würde auf jeden Fall der Patient zur Gänze selbst tragen.
Am 17. Jänner 2011 wird im Sanitätsbereich möglicher Weise eine wichtige Entscheidung fallen: Dass nämlich die Südtiroler Gesundheitsversicherten ihren Vertrauensarzt nicht mehr nur, wie bisher, im Einzugsgebiet des eigenen Gesundheitsbezirkes wählen können, sondern landesweit. Am 17. Jänner wird der Landesbeirat, welcher für den Vertrag der Ärzte für Allgemeinmedizin zuständig ist, sich mit dieser Angelegenheit befassen, antwortete Landesrat Theiner.
In der Regel findet der Patient seinen Vertrauensarzt in seinem näheren Einzugsgebiet, aber nicht immer. Die Wahl dieses Arztes gehört zu den sehr delikaten Persönlichkeitsrechten, weshalb es sicher richtig ist, dass die Frage im zuständigen Gremium aufgeworfen wird. Dies hat der zuständige Landesrat Richard Theiner, an den die Anfrage gerichtet wurde, auch in Aussicht gestellt.


