Landtagsabgeordnete Maria Hochgruber Kuenzer: Landesverwaltung muss Privateigentum respektieren.
Die Enteignung der Grundstücke von Amtswegen ist für Privateigentümer immer ein rotes Tuch. Ärgerlich und nicht nachvollziehbar ist vor allem die unterschiedliche Vorgangsweise bei einer Neuausweisung von Grundflächen auf Gemeinde oder Landesebene.
Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, die betroffenen Grundeigentümer zu informieren bevor eine endgültige Änderung bzw. Zweckbestimmung gemacht wird. Wenn zum Beispiel landwirtschaftliches Grün als Gewerbezone umgewidmet werden soll, so muss der betroffene Grundeigentümer vor der Ausweisung informiert werden. Wird aber diese Umwidmung von der Landesverwaltung gemacht, ist gesetzlich keine Mitteilungspflicht an den betroffenen Grundeigentümer festgeschrieben. Auf diese unterschiedliche Handhabung und fehlende Transparenz hat die Abgeordnete Maria Hochgruber Kuenzer in einer Landtagsanfrage hingewiesen. Der zuständige Landesrat Michl Laimer konnte keine Begründung für die Ungleichbehandlung der Informationspflicht von Seiten des Landes nennen.
Landtagsabgeordnete Maria Hochgruber Kuenzer wird bei der im Herbst anstehenden Überarbeitung der Raumordnung sich dafür einsetzen, dass dem Privateigentum auch auf Landesebene mehr Schutz und Respekt eingeräumt wird. Denn Grundeigentümer und aktive Landwirte werden viel zu spät über die Beschlussfassung einer Änderung der Nutzungsbestimmung informiert. Somit haben sie keinen Spielraum positiv einzuwirken. Die Folge der vehementen Ablehnung von Seiten der Grundeigentümer ist für mich verständlich, so die Abgeordnete Maria Hochgruber Kuenzer.
Öffentliches und leider auch privates Interesse wird allzu oft über den Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzflächen gestellt. Für die Weiterführung der bäuerlichen Betriebe ist die Erhaltung und Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen unabdingbar. Jeder will, dass unsere Kulturlandschaft weiterhin flächendeckend und mit großen Mühen bewirtschaftet wird. Dafür braucht die bäuerliche Familie aber auch den notwendigen Respekt für das Privateigentum von Seiten der öffentlichen Hand sowie von der Landes- und den Gemeindeverwaltungen.


