Tagesmütterdienst wird honoriert!
Im Regionalrat honorierten parteiübergreifend Männer wie Frauen den Dienst der Tagesmütter. So viel Zustimmung habe ich als Politikerin noch nie erlebt, freut sich Landtags- und Regionalratsabgeordnete Maria Hochgruber Kuenzer.
Der von ihr und vier Mitunterzeichnerinnen (Sabina Kasslatter Mur, Veronika Stirner, Martha Stocker, Rosa Thaler) eingebrachte Begehrensgesetzentwurf wurde mit 50 Ja und 3 Enthaltungen genehmigt.
Im Gesetzentwurf wird die Gleichstellung der Absetzbarkeit von Betreuungskosten für Kinder festgeschrieben.
Bisher konnten Eltern, die ihr Kind bei einer Tagesmutter in Betreuung geben, die Spesen von der Einkommenssteuer nicht absetzen. Im Vergleich, wenn Eltern ihr Kind in eine Tagesstätte oder Kinderhort bringen, können sie die Spesen von der Steuer absetzen.
Diese Ungleichbehandlung soll nun vom Staat mittels Gesetz aufgehoben werden. Die Vorteile des Tagesmütterdienstes wurden von allen Politikern aufgezeigt. So bietet dieser Dienst viel flexiblere Betreuungszeiten an und die Abwicklung der Betreuungs- und Arbeitsverträge über die Genossenschaft garantiert Professionalität. Durch ständige Weiterbildung und pädagogische Betreuung ist die Qualität gesichert. Sehr förderlich für die Entwicklung eines Kleinkindes ist die Kontinuität der Bezugsperson, sprich der Tagesmutter, sagt Abg. Maria Hochgruber Kuenzer, die auch Präsidentin der Sozialgenossenschaft Kinderbetreuung am Bauernhof ist.
Mit diesem Begehrensgesetzentwurf zeigen die politischen Vertreter/innen in Südtirol und Trient ihre Sensibilität und Wertschätzung für die Familie. Eltern sind nun der Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung einen Schritt weiter gekommen.


