Aus Überzeugung und zum Schutz der Grundeigentümer wurde im Landesgesetz vom Jänner 2010 festgeschrieben, dass Antragsteller um Ableitung zur Erzeugung von Elektroenergie den Nachweis über das Durchfahrtsrecht der Bauern hinterlegen müssen, sagte die Abgeordnete zum Südtiroler Landtag Maria Hochgruber Kuenzer. Damit soll mehr Transparenz geschaffen werden und gleichzeitig wird verhindert, dass findige Unternehmer mit einer Wasserkonzession in der Hand beim Grundeigentümer die Durchfahrt erpressen, so die Abgeordnete.
Maria Hochgruber Kuenzer bedauert sehr, dass Südtiroler Unternehmer privates Eigentum mit Füßen treten und anstelle von Gesprächen und Verhandlungen auf ein römisches Urteil setzen. Für sie ist es selbstverständlich, dass Grundeigentümer gefragt werden müssen, wenn auf deren Grund Rohrleitungen verlegt werden. Unmissverständlich, so muss gesagt werden, dass fremde Unternehmer auf meinem Grund eine Leitung bauen, den Reingewinn zur Gänze einstecken und es als Sieg feiern, wenn sie über das Wassergericht in Rom Recht bekommen. Die Verordnungen von Rom und Brüssel sind ein willkommenes Argument und verdrängen persönliche Werte.
Was wir Südtiroler brauchen, ist nicht das Streben nach mehr, sondern Loyalität untereinander und Respekt füreinander.


